#doublecheck – das Ö1 Medienmagazin Nach dem Amoklauf in Graz haben vor allem die Boulevard-Medien in ihrer Berichterstattung jeden Skrupel vermissen lassen. Videos von Schülerinnen und Schülern auf der Flucht, Bilder von abgedeckten toten Körpern, psychologisierende Abhandlungen über …
Do, 03.07. | 18:25-18:55 | Ö1
Die Regeln zur Berichterstattung über Amoktaten wären einfach zu befolgen. „Gib dem Täter keine Bühne“, mahnen Fachleute und Betroffene immer wieder. Und trotzdem ist auch bei der Tragödie in Graz viel schiefgelaufen. Medien leisten kostenlose PR-Arbeit für Amoktäter, wenn sie ihn auf ihre Titelblätter packen, kritisiert Gisela Mayer. Die Psychologin und Ethikerin hat 2009 beim Amoklauf in Winnenden ihre Tochter verloren und setzt sich heute für eine verantwortungsvolle Berichterstattung ein. #doublecheck hat mir ihr gesprochen. Forschungsergebnisse könnten Medienmacher motivieren. Denn sorgsame Berichterstattung kann dazu beitragen, Gewalttaten zu verhindern. Aber schafft es die Branche, sich selbst zu regulieren, oder braucht es wirklich die Peitsche des Medienministers?Dreikampf um AufmerksamkeitIn der Kritik nach Graz standen nicht nur der Boulevard und FPÖ-nahe Propaganda-Kanäle, sondern auch das altehrwürdige „profil“. Das ist gerade 55 geworden und hat das groß gefeiert. Aber gibt es für Wochenmagazine gerade wirklich Grund zum Feiern? #doublecheck wirft einen Blick hinter die Kulissen von „profil“ sowie seiner Mitbewerber „Falter“ und „News“. Seit Breaking News via Internet frei Haus geliefert werden, haben sich längst Tageszeitungen im Revier der Magazine eingenistet. Die müssen sich neu erfinden, viel ausprobieren, und das geht natürlich leichter, wenn man ökonomisch auf sicheren Beinen steht. Dem „Falter“ gelingt das recht gut, „profil“ und „News“ werden von ihren Eigentümern trotz Verlusten durchgetragen und bleiben zuversichtlich. Höchstgericht sichert ORF-Beitrag abDer Verfassungsgerichtshof hat eine Beschwerde gegen den ORF-Beitrag abgewiesen, die eine Gleichheitswidrigkeit behauptet hatte, weil jeder Haushalt zahlen muss, auch wenn er die ORF-Angebote nicht konsumiert. Entscheidend sei die Möglichkeit, ORF-Inhalte zu nutzen – und die habe beim Stand der Kommunikationstechnologie jeder, so der VfGH. Der zentrale Satz in der Begründung unterstreicht die demokratiepolitische Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der sei nämlich im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Die neuen ORF-Gremien haben sich mittlerweile konstituiert, beim Zurückdrängen des Parteieneinflusses ist noch Luft nach oben.
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