Regionaljournal Zentralschweiz In Uri gibt es neu eine Obergrenze für den Fahrkostenabzug

Mi, 24.04.  |  12:03-12:10  |  SRF 1
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Der Urner Landrat hat eine Obergrenze für den Fahrkostenabzug festgesetzt: Wer mit dem Auto zur Arbeit pendelt, kann dafür künftig maximal 13'000 Franken in der Steuererklärung abziehen. Damit habe man einen guten Mittelweg gefunden, sagte Finanzdirektor Urs Janett (FDP).

Der Urner Landrat hat eine Obergrenze für den Fahrkostenabzug festgesetzt: Wer mit dem Auto zur Arbeit pendelt, kann dafür künftig maximal 13'000 Franken in der Steuererklärung abziehen. Damit habe man einen guten Mittelweg gefunden, sagte Finanzdirektor Urs Janett (FDP).

Weiter in der Sendung:

  • Im Kantonsrat Schwyz geben die Löhne für die Kantonalbank-Führung zu diskutieren. 


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