Bürgeranwalt
Sa, 06.06. | 18:00-18:57 | ORF 2
Rechtsmagazin
Die geplante Schließung der beliebten Volkschule in Retznei in der Südsteiermark sorgt in der Gemeinde Ehrenhausen für Aufregung. 53 Schulkinder besuchen derzeit die Musikvolkschule mit reformpädagogischem Lehrplan. Seit der Zusammenlegung von Gemeinden gibt es in Ehrenhausen drei Volkschulen, und das kann sich die Gemeinde finanziell nicht mehr leisten, argumentiert der Bürgermeister. Die betroffenen Eltern haben sich an Volksanwalt Christoph Luisser gewandt, die Schließung sei überhastet ohne Evaluierung beschlossen worden.
Timon darf in seine Wunschschule
Timon ist sieben Jahre alt und hat einen seltenen Gendefekt, der es ihm unmöglich macht, mehr als 25 Worte zu sprechen. Unmittelbar neben seinem Wohnort gibt es eine spezielle Volkschule für Hörbeeinträchtigte, bei der er die Gebärdensprache erlernen könnte, um so mit seinen Freunden kommunizieren zu können. Nachdem Timon keine Hörbeeinträchtigung hat, ist er dort zunächst nicht aufgenommen worden. Die Mutter von Timon hat sich deswegen an Volksanwalt Christoph Luisser gewandt und um Hilfe gebeten. In der Sendung Bürgeranwalt hat sich die Bildungsdirektion bereit erklärt, eine geeignete Lösung für Timon finden zu wollen. Und tatsächlich: Kurze Zeit später durfte Timon in seine Wunschschule gehen. Nun - ein Schuljahr später - haben wir Timon noch einmal besucht und beobachtet, wie es ihm mittlerweile in der Schule geht.
Verkaufen verboten
Frau S. möchte ihre Eigentumswohnung in Graz verkaufen, die sie von ihren Eltern 2023 geschenkt bekommen hat. Doch das Gericht sagt nein zum angestrebten Verkauf. Denn die Eltern von Frau S., beide 98 Jahre alt, haben ein lebenslanges Wohnrecht, auf das sie aber verzichten würden. Beide Elternteile leben seit über einem Jahr in einem Pflegeheim, da die Mutter von Frau S. aufgrund einer schweren Erkrankung auf intensive Pflege angewiesen ist. Das Gericht hat zwar das Wohnrecht des Vaters von Frau S. gelöscht, nicht aber das Recht der Mutter. Da die Mutter selbst nicht mehr geschäftsfähig ist, sollte eigentlich die schon 2018 errichtete Vorsorgevollmacht greifen. Doch diese Vollmacht sei nicht rechtsgültig, wenn es um Grundstücksgeschäfte geht, meint das Gericht, weil die Unterschrift von Frau S. Mutter nicht beglaubigt worden war.
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