Ratgeber Wann kann ich im Laden etwas zurückgeben, weil es nicht passt?

Mi, 01.05.  |  11:08-11:30  |  SRF 1
Antworten zu Fragen des Alltags aus den Bereichen Arbeit und Freizeit, Küche und Haushalt, Leben und Gesellschaft.

Grundsätzlich gibt es in der Schweiz kein Rückgaberecht-auch wenn viele Läden Gekauftes zurücknehmen.

Grundsätzlich gibt es in der Schweiz kein Rückgaberecht-auch wenn viele Läden Gekauftes zurücknehmen.

Das passiert ab und zu: Ein Fehlkauf
Die Farbe des Pullovers passt doch nicht, oder das eben gekaufte Buch liegt kurz später auf dem Geburtstagstisch, als Geschenk. Und nun? Kann ich die Waren im Laden zurückgeben und erhalte das Geld zurück?

Nein, in der Schweiz kennen wir kein Rückgaberecht. Wenn Verkäufer Waren zurücknehmen und dafür das Geld erstatten oder einen entsprechenden Gutschein ausstellen, dann ist das die reine Kulanz der Läden.


Einzige Ausnahmen: Sogenannte Haustürgeschäfte und Versicherungsverträge
Bei Haustürgeschäften gilt bei Verträgen das Widerrufsrecht. In Situationen, in denen Kundinnen und Kunden von Verkäufern überrumpelt werden könnten. An der Haustür zum Beispiel, auf der Strasse oder am Telefon. Wer so einen Kaufvertrag unterschreibt, hat sieben Tage Zeit, diesen schriftlich aufzulösen.
Seit 2022 gilt im Versicherungsvertragsgesetz: Ein Versicherungsnehmer hat nach Vertragsabschluss 14 Tage Zeit, um den Vertragsabschluss zu widerrufen.



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