2014: Neues Service-Format auf ATV: Mein Recht

Neue Service-Sendung bei ATV – Start von „Mein Recht! - Ich geb nicht auf“ ab Montag, 28. April 2014, 21.20 Uhr.

„Mein Recht! Ich geb nicht auf" heißt das neue Service-Format von ATV, das am Montag nach „Pfusch am Bau" startet. Darin zeigt der Rechtsanwalt Dr. Christian Horwath Fälle auf, in denen Betroffenen Unrecht widerfahren ist. Er stellt sich auf deren Seite, klärt auf und kämpft für ihr Recht. In sechs Folgen macht sich Dr. Christian Horwath auf, um seinen Klienten zu helfen und Wege aus der Krise zu finden.

Wenn rücksichtlose Firmen ihre Macht ausspielen, um Einzelne um ihr Recht zu bringen, weiß Rechtsanwalt Horwath Rat. Wenn Nachbarschafts- oder Familienstreitigkeiten das Zusammenleben zur Qual machen, holt er die Parteien an einen Tisch, um eventuell eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Und Horwath stellt auch klar, wenn ein Betroffener im Unrecht ist und nicht weiter prozessieren sollte, da wenig Aussicht auf ein für ihn positives Urteil besteht.

Dr. Christian Horwath liebt die Herausforderung bei kniffligen Fällen, vor allem wenn der kleine Bürger gegen große Unternehmen kämpfen muss. In „Mein Recht! - Ich geb nicht auf" erleben die Seher reale Fälle, die Kameras sind dabei, wenn Horwath recherchiert und für seine Klienten kämpft. Die Sendung unterhält, bietet dem Seher aber auch Information für den eigenen Alltag.

Inhalt Folge 1:

In der ersten Folge ist Dr. Christian Horwath einer ominösen Umzugsfirma auf der Spur. Dutzende Kunden sind schon abgezockt worden, die Masche des Unternehmens ist immer dieselbe. Am Telefon wird ein günstiger Preis angeboten, am Tag des Umzugs kommt dann die große Überraschung: Plötzlich kommen Kosten für die Versicherung, für das Stockwerk oder für die Entsorgung dazu. Der Rechtsanwalt will die Drahtzieher des Unternehmens zur Verantwortung ziehen - doch das ist nicht einfach. An den angegebenen Firmen-Adressen ist niemand zu finden, trotzdem gibt Christian Horwath nicht auf. Er will es genau wissen und ist bei einem Umzug, für den die besagte Firma beauftragt wurde, mit versteckter Kamera dabei. Wird der Chef wieder die übliche Masche abziehen und plötzlich viel mehr Geld verlangen, als ursprünglich vereinbart war?

Der zweite Fall führt Christian Horwath in die Steiermark. Sabine Wetzelberger hat gemeinsam mit ihrer Mutter das Erbe des verstorbenen Vaters angetreten. Obwohl die Mutter beim Notar schriftlich festhalten ließ, dass sie die Tochter vollkommen schad- und klaglos halten würde, soll Sabine Wetzelsberger jetzt mehr als 50.000 Euro zahlen. Denn der Vater hinterließ Schulden und die Wohnung, in der die Mutter wohnt, ist mit Betriebskosten zusätzlich verschuldet. Die Bank klopft jetzt bei der Tochter an und will Geld, denn sie ist ja Erbin der Wohnung - und somit voll haftbar. Sabine Wetzelberger versteht die Welt nicht mehr. Sie dachte, sie wäre durch den Vertrag mit ihrer Mutter komplett abgesichert. Ein schwieriger Fall - und ein häufig auftretendes Problem. Denn gerade in der Trauerarbeit sind die Klienten oft bei der Erbschaftsverhandlung überfordert und unterschreiben schnell etwas, was sie später bitter bereuen.