Ewig Kind? Keine „Pension" für Menschen mit Behinderung
„Mein größter Wunsch ist es, einen normalen Arbeitsplatz zu bekommen und gut integriert zu sein", sagt Petra Hofmeister im „Orientierung"-Interview. Derzeit erhält die 28-jährige Oberösterreicherin Taschengeld für ihre erbrachten Leistungen, bewertet als „beschäftigungstherapeutische Maßnahmen". Behördlich als „arbeitsunfähig" eingestuft, wird ihre Tätigkeit - wie die von rund 20.000 Menschen mit Behinderung in Österreich - nicht als Erwerbstätigkeit anerkannt. Kein reguläres Arbeitsverhältnis, das bedeutet: keine eigenständige Sozialversicherung und keine eigene Altersvorsorge, sondern lediglich die Möglichkeit, als „mitversichertes behindertes Kind" - nach dem Ableben der Eltern - zu einer Waisenpension zu kommen bzw. auf Sozialhilfeleistungen angewiesen zu bleiben. Organisationen wie die Diakonie und Lebenshilfe fordern deshalb die rechtliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, die in beschäftigungstherapeutischen Werkstätten tätig sind, mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf dem Arbeitsmarkt: einen Zugang zur Sozialversicherung und damit einen eigenen Pensionsanspruch. Ein Bericht von Brigitte Wojta.